Frauenbeauftragte

"Etwas für Frauen zu tun, ist etwas anderes, als nichts gegen Frauen zu haben."

Unter diesem Motto läßt sich die Arbeit zusammenfassen, die vom Büro der Frauenbeauftragten ausgeht und die Umsetzung der in Artikel 3, Abs. 2 des Grundgesetzes verankerten Gleichstellung von Frau und Mann verfolgt. Frauen stehen im Mittelpunkt der Arbeit.

Die Frauenbeauftragte arbeitet mit dem Ziel, Benachteiligungen von Frauen in den unterschiedlichsten Lebensbereichen und Situationen aufzudecken und Lösungsmöglichkeiten - gemeinsam mit anderen - zu entwickeln. Berufliche Förderung von Frauen, Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Mütter und Alleinerziehende sind ebenso Themen wie Frauen in der Kirche, ehrenamtliches Engagement von Frauen, Alterssicherung oder Kultur von Frauen.

Die Frauenbeauftragte wirkt einer rechtlich unzulässigen, faktisch aber oft gegebenen Diskriminierung von Frauen innerhalb und außerhalb der Verwaltung entgegen. Als Dienststelle der Verwaltung hat die Frauenbeauftragte den politischen Auftrag, die Interessen von Frauen in der Kommune zu vertreten: damit bewegt sie sich im Spannungsfeld, als Lobby für Frauen(interessen) einerseits und den Interessen von Verwaltung und Politik andererseits gegenüber loyal zu arbeiten.

Frauenförderung in der Verwaltung ist Querschnittsaufgabe und direkt dem Oberbürgermeister zugeordnet.



Wenn Sie

  • Anregungen, Tips und Hinweise für die Frauenarbeit haben
  • Bedenken, Beschwerden, Kritik vorbringen wollen
  • Unterstützung, Rat und Hilfe brauchen
  • Kontakte zu anderen Frauen, Organisationen und Einrichtungen suchen
Kommen Sie vorbei
  • Montag, Mittwoch, Donnerstag 8.00 - 11.30 Uhr
  • Dienstag 8.00 - 17.00 Uhr
  • Freitag 8.00 - 13.00 Uhr
  • Anmeldung empfohlen!.
Rufen Sie an
  • 07071/204-484 Frau Rosenfeld
  • 07071/204-485 Frau Metzler
Schreiben Sie uns
  • Frauenbeauftragte, Postfach 2540, 72015 Tübingen




Tätigkeitsbereiche

I. Interne Frauenförderung
  • Frauenförderplan: Fortschreibung/Berichterstattung
  • Beteiligung an Personalmaßnahmen
  • Organisation von Fortbildungsmaßnahmen

II. Öffentlichkeitsarbeit
  • Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, Ausstellungen etc.
  • Herausgabe von Publikationen, Info-Broschüren
  • Referentinnentätigkeit
  • Zusammenarbeit mit Frauenorganisationen, Unternehmen, Verbänden, Arbeitsverwaltungen etc.: Beratung, Sensibilisierung, Koordination, Ausarbeitung von Empfehlungen

III. Querschnittsaufgaben
  • aufgaben- und themenbezogene Zusammenarbeit mit den Ämtern/Dienststellen/Eigenbetrieben: Stellungnahme, Beratung, Mitwirkung an der Umsetzung von Projekten
  • Vorgabe und Erstellung von Studien und Untersuchungen

IV. Beratung
  • Beratung von
    - BürgerInnen
    - Organisationen und Einrichtungen
    - MitarbeiterInnen der Verwaltung

Anschrift
Frauenbeauftragte
Postfach 2540
D 72015 Tübingen

Frauenbeauftragte
Edda Rosenfeld

Telefon
07071/204-484

Vorzimmer / Sachbearbeitung:
Frau Metzler
Tel. 07071/204-485

Fax
07071/204-777

Büros
Rathaus, Am Markt 1

Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Donnerstag 8.00 - 11.30 Uhr, Dienstag 8.00 - 17.00 Uhr, Freitag 8.00 - 13.00 Uhr, Anmeldung empfohlen!