Frauenbeauftragte |
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"Etwas für Frauen zu tun, ist etwas anderes, als nichts gegen Frauen zu haben." Unter diesem Motto läßt sich die Arbeit zusammenfassen, die vom Büro der Frauenbeauftragten ausgeht und die Umsetzung der in Artikel 3, Abs. 2 des Grundgesetzes verankerten Gleichstellung von Frau und Mann verfolgt. Frauen stehen im Mittelpunkt der Arbeit. Die Frauenbeauftragte arbeitet mit dem Ziel, Benachteiligungen von Frauen in den unterschiedlichsten Lebensbereichen und Situationen aufzudecken und Lösungsmöglichkeiten - gemeinsam mit anderen - zu entwickeln. Berufliche Förderung von Frauen, Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Mütter und Alleinerziehende sind ebenso Themen wie Frauen in der Kirche, ehrenamtliches Engagement von Frauen, Alterssicherung oder Kultur von Frauen. Die Frauenbeauftragte wirkt einer rechtlich unzulässigen, faktisch aber oft gegebenen Diskriminierung von Frauen innerhalb und außerhalb der Verwaltung entgegen. Als Dienststelle der Verwaltung hat die Frauenbeauftragte den politischen Auftrag, die Interessen von Frauen in der Kommune zu vertreten: damit bewegt sie sich im Spannungsfeld, als Lobby für Frauen(interessen) einerseits und den Interessen von Verwaltung und Politik andererseits gegenüber loyal zu arbeiten. Frauenförderung in der Verwaltung ist Querschnittsaufgabe und direkt dem Oberbürgermeister zugeordnet.
Tätigkeitsbereiche I. Interne Frauenförderung
II. Öffentlichkeitsarbeit
III. Querschnittsaufgaben
IV. Beratung
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Anschrift
Frauenbeauftragte Postfach 2540 D 72015 Tübingen
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